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Wohngebäudeversicherung

©panthermedia/hundundco24

Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den „eigenen vier Wänden“ drohen können, abzusichern.

Bei finanzierten Gebäuden wird meistens von Seiten der Bank aus eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses verlangt. Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen. Die Wohngebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer.

Bis zum 01.07.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem Monopolversicherer) zum Abschluß einer Wohngebäude-Versicherung. Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang und bei welchem Versicherer sie ihr Haus versichern wollen.

Wann leistet die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/einschließlich Hagel. Diese Gefahren können Sie auch einzeln oder in beliebiger Kombination versichern, z.B. nur Feuer, oder Feuer und Sturm. Da auch Leitungswasser- und Sturmschäden teuer werden können, sollten Sie aber möglichst alle drei Gefahren versichern.

Wenn Sie Beitrag einsparen möchten, ist es sinnvoller, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, anstatt eine versicherbare Gefahr wegzulassen, denn die Höhe der Selbstbeteiligung ist ja bekannt und überschaubar. Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser; das Eindringen von Regen in das Haus, nachdem der Sturm Dachziegel heruntergeworfen hat, aber auch das Abhandenkommen von Gegenständen, die aus dem Haus getragen wurden, um sie vor Beschädigung, z.B. durch ein Feuer, zu bewahren.

Feuer
Es besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern. Mögliche Zusätze und Konkretisierungen des Versicherungsschutzes finden Sie unter der Rubrik Deckungskonzepte.

Leitungswasser
Hier sind Schäden versichert, die am Gebäude durch Wasser, das (bestimmungswidrig) aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung austritt, entstehen (z.B. heruntergefallene Tapete oder Putz, aufgequollenes Parkett). Auch die Reparaturkosten, die durch Rohrbrüche oder Frost an den Rohren und wasserführenden Anlagen selbst entstehen, werden erstattet.

Üblicherweise gilt dies im Haus für alle wasserführenden Leitungen, außerhalb des Hauses jedoch nur für Zuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück. Schäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Heizkörpern und Heizkesseln sind versichert, jedoch nur, wenn sie durch Frost entstanden sind.

Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel sogenannte Elementarschäden z.B. durch Überschwemmung durch Starkregen, witterungsbedingtem Niederschlag, Erdrutsch oder Schneedruck. Die Mitversicherung derartiger Schäden ist möglich. Näheres erläutern wir Ihnen gerne.

Sturm und Hagel
Von einem Sturm ist im Versicherungsdeutsch dann die Rede, wenn mindestens Windstärke 8 vorherrscht. Schäden, die durch direkte Einwirkung des Sturms auf Gebäude oder andere versicherte Sachen entstehen, werden ersetzt, z.B. wenn Dachziegel abgetragen werden.

Ebenso Schäden, die dadurch entstehen, dass durch einen Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden, z.B. wenn Äste von einem Baum das Haustürvordach zerschlagen.