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Haftpflichtversicherung

©panthermedia/v.kobus

Wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, diesen zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem dies geregelt ist, begrenzt die Haftung nicht. Sie haften also unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum, inklusive des Teiles, den Sie erst später verdienen. Ein einziger Moment der Unachtsamkeit kann Ihnen so hohe Schulden bescheren, dass Sie sie im ganzen Leben nicht mehr abzahlen können.

Die Privathaftpflichtversicherung ist darum die wichtigste Versicherung von allen.

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines Personen- oder Sachschadens (falls vereinbart, auch Vermögensschadens) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten in Anspruch genommen werden. Die Haftung des Versicherers ist durch vereinbarte Deckungssummen begrenzt, angeboten werden Summen von 5 bis 50 Mio Euro. Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollten Sie möglichst hohe Deckungssummen vereinbaren.

Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen Schutz in bestimmten Eigenschaften. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Ihre gesetzliche Haftung als, wie der Name schon sagt, Privatperson, „aus den Gefahren des täglichen Lebens“. Die versicherten Eigenschaften sind in den Bedingungen beispielhaft aufgezählt.

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, sowie Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. Weitere Personen können gegen Beitragsaufschlag mit versichert werden. Standardmäßig sind Sie u.a. versichert als: Familienvorstand, Dienstherr von Hauspersonal, Inhaber selbstgenutzten Wohnraums, Bauherr kleiner Bauvorhaben, Radfahrer, Sportler, Halter zahmer Haustiere, sowie Besitzer und Führer verschiedener Klein- und Wasserfahrzeug.

Was ist nicht versichert?

  • Als Inhaber von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern sind Sie nur versichert, wenn Sie diese selbst und ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Für andere Fälle (fremdgenutzte Häuser, etc.) müssen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen
  • Als Wohnungsmieter haben Sie außerdem keinen Schutz gegen Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß etc., Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden.
  • Als Bauherr sind Sie nur versichert, wenn eine bestimmte Bausumme (oft 50.000,- Euro) nicht überschritten wird. Darüberhinausgehend würde eine s.g. Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt.
  • Als Sportler sind Sie nicht bei der Jagd und nicht bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) versichert.
  • Als Waffenbesitzer sind Sie nicht bei der Jagd und natürlich nicht bei strafbaren Handlungen versichert. Für die Jagd gibt es speziellen Jagdhaftpflichtversicherungen.
  • Als Halter zahmer Haustiere sind Sie nicht versichert, wenn es sich dabei um Hunde, Pferde, Rinder oder zu gewerblichen Zwecken genutzte Tiere handelt. Hierfür empfiehlt sich der Abschluß einer Hunde- oder Pferdehaftpflichtversicherung.
  • Als Bootsführer sind Sie nicht versichert, wenn es sich um eigene Surfbretter oder Segelboote oder motorgetriebene Boote handelt.